
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund unserer nachstehenden Geschäftsbedingungen, auch wenn wir im Einzelfall nicht besonders auf sie Bezug nehmen. Ihre Geltung kann nur durch ausdrückliche Vereinbarung beim einzelnen Geschäftsabschluss ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Bestellers, haben für unsere Lieferungen und Leistungen keine Geltung, soweit wir sie nicht ausdrücklich anerkennen. Sie verpflichten uns auch nicht, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht besonders widersprechen, Widerspricht der Besteller unserer Auftragsbestätigung nicht innerhalb einer Arbeitswoche nach Erhalt der Auftragsbestätigung, gelten unsere Geschäftsbedingungen in vollem Umfang und uneingeschränkt als angenommen. Die Annahme unserer Lieferungen und Leistungen schließt in jedem Fall die Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen ohne jegliche Vorbehalte und den Verzicht auf eigene formularmäßige Bedingungen des Bestellers ein, Das gleiche gilt für die Leistung der Anzahlung und der ersten Zahlung durch den Besteller. Im Einzelnen gilt folgendes:
I. Anwendung
Sämtliche Angebote sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, freibleibend. Aufträge werden für uns hinsichtlich Art und Umfang der Lieferung erst durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich. Die Verpflichtung zur Lieferung tritt erst nach erfolgter ordnungsgemäßer Bestätigung des Auftrages ein.
II. Preise
Preise verstehen sich ab Lager und jeweils nur für die angefragte Menge. Für den Zeitraum von zwei Monaten ab Vertragsabschluß sind die bei Vertragsabschluß gültigen Preise maßgebend. Nach Ablauf von zwei Monaten seit Vertragsabschluß gelten die bei Lieferung gültigen Preise.
III. Zahlungsbedingungen
1. Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum
ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Zwei % Skonto innerhalb
acht Tagen.
2. Von unbekannten Firmen können wir Aufgabe von Referenzen
erbitten. Lieferungen nach dem Ausland gegen Aufgabe bester Referenzen,
gegen Akkreditiv oder Dokumente. Sollten nach Abschluss des Vertrages
Umstände eintreten, wonach die Sicherheit der Forderungen an
den Besteller zweifelhaft erscheint, so können wir Vorauszahlungen
erlangen.
3. Wir behalten uns das Recht vor, hereingenommene Wechsel jederzeit
ohne Angaben von Gründen als geeignetes Zahlungsmittel zurückzuweisen
und sofortige Barzahlung zu fordern.
4. Ist der Besteller mit einer Rechnung in Zahlungsverzug, so hat
dies die sofortige Fälligkeit aller übrigen noch offenen
Rechnungen von uns zur Folge.
5. Der Besteller ist richt berechtigt, Zahlungen wegen Mängelrügen
zurückzuhalten, es sei denn, die zurückbehaltenen Zahlung
steht in einem angemessenen Verhältnis zu den geltend gemachten
Mängeln.
IV. Lieferbedingungen
1. Versand erfolgt ab Werk oder Lager. Der Transport
geschieht auf Kosten und Gefahr des Empfängers, auch bei denjenigen
Sendungen, welche franko Empfangsstation geliefert werden und auch
bei Einschaltung eigenen Transportpersonals. Ohne Bestimmte Weisung
für den Versand wird derselbe nach bestem Ermessen, aber ohne
Verbindlichkeit für billigste Verfrachtung bewirkt. Verzögert
sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu
vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft
auf den Besteller über. Im Übrigen geht die Gefahr - auch
bei frachtfreier Lieferung - mit Verlassen unseres Werkes auf den
Besteller über.
2. Falls wir die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten können,
hat der Besteller eine angemessene Nachfrist - beginnend vom Tage
der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Besteller - zu gewähren
und kann Rechte aus diesem Vertrag erst nach Ablauf der Nachfrist
geltend machen. Das gilt nicht, wenn auf unseren Seiten Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Störungen im Geschäftsbetrieb,
insbesondere Arbeitsausstände sowie Aussperrungen sowie andere
Fälle höherer Gewalt sowohl bei uns als auch bei unseren
Vorlieferanten verlängern die Lieferfristen entsprechend. Der
Besteller kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
Zum Rücktritt ist der Besteller nur berechtigt, wenn er in
diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die
Lieferung schriftlich anmahnt, diese dann innerhalb von acht Wochen
nach Eingang des Mahnschreibens des Bestellers bei uns nicht an
den Besteller erfolgt. Ein Schadensersatzanspruch des Bestellers
entsteht in diesem Falle nicht.
3. Liefern wir aus anderen Gründen nicht und geraten wir in
Verzug, dann kann der Besteller den Rücktritt erklären
und nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz
Schadenersatz von uns verlangen.
4. Uns steht ein Rücktrittsrecht zu wenn der Besteller über
seine Kreditwürdigkeit bedingende Tatsachen unrichtige Angaben
gemacht hat oder seine Zahlungen eingestellt oder über sein
Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde.
Wir sind auch dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
uns Umstände bekannt werden, die die ordnungsgemäße
Erfüllung des Vertrages durch den Besteller ausschließen
oder verzögern.
V. Mängelhaftung
1. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb
von sieben Tagen nach Lieferung schriftlich geltend gemacht werden.
Spätere Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher
Mängel können nicht mehr berücksichtigt werden. Alle
anderen Gewährleistungsansprüche verjähren nach sechs
Monaten ab Übergabe.
2. Im übrigen leisten wir Gewähr mit folgender Maßgabe:
Für Schäden, die infolge mangelhafter Ausführung
oder durch Verwendung minderwertigen Materials nachweisbar vor Lieferung
entstanden sind, wird insofern Ersatz geleistet, als das Stück
nach unserem freien Ermessen entweder durch ein neues ersetzt oder
auf unsere Kosten nachgebessert wird. Zur Vornahme dieser Handlungen
hat uns der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu
gewähren, andernfalls wir von der Nachbesserungspflicht befreit
sind. Die Ansprüche des Bestellers auf Rückgängigmachung
des Kaufvertrages (Wandlung) oder auf Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) sind ausgeschlossen, es sei denn, eine Ersatzlieferung
oder Nachbesserung ist uns in angemessener Frist unmöglich.
VI. Gewährleistung
1. Bezüglich Einhaltung der vorgeschriebenen
Maße und Farben behalten wir uns einen durch die Fabrikation
gebotenen Spielraum vor. Werden besondere Anforderungen an genaue
Maßhaltigkeit gestellt, so sind diese in jedem Einzelfall
bei der Bestellung ausdrücklich anzugeben und zu vereinbaren.
2. Wir übernehmen keine Haftung für Folgen durch unsachgemäße
Verwendung unserer Waren.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Erst nach vollständiger
Bezahlung darf die Ware an Dritte weiterveräußert werden.
Darüber hinaus gilt der „Erweiterte Eigentumsvorbehalt“.
2. Bei Vergleichs- oder Konkursverfahren ist der Besteller verpflichtet,
die Ware vor Einleitung des Verfahrens jedem Dritten durch Beschilderung
oder auf sonstige Weise als unser Eigentum kenntlich zu machen.
Solange eine Forderung unsererseits besteht, sind wir berechtigt,
vom Besteller jederzeit Auskunft zu verlangen, welche unter Eigentumsvorbehalt
gelieferte Ware noch in seinem Besitz ist und wo sie sich befindet.
Wir sind ferner berechtigt, diese Ware jederzeit an der Stelle,
an der sie sich befindet, zu besichtigen und zurückzuholen,
3. Der Besteller trägt die Gefahr für die von uns gelieferte
Ware und ist verpflichtet, sie sorgfältig zu verwahren und
ausreichend gegen Verlust (Diebstahl, Feuer, usw.) zu versichern;
er tritt den Anspruch gegen die Versicherung für den Fall eines
Schadens hiermit im voraus an uns ab und zwar einen erstrangigen
Teilbetrag in Höhe des Kaufpreises der von uns unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Ware. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherung den
gesamten Schaden nicht in voller Höhe deckt, so dass wir in
einem solchen Falle nicht auf eine anteilige Entschädigung
verwiesen werden.
4. Werden die gelieferten Waren mit einer anderen Sache derart verbunden,
dass sie wesentlicher Bestandteil dieser Sache werden, so überträgt
uns der Besteller schon jetzt im Verhältnis der Werte der miteinander
verbundenen Sachen das Miteigentum an dieser Sache, die er insoweit
für uns in Verwahrung nimmt.
5. Die Pfändung oder Sicherheitsübereignung unserer Ware
ist ausgeschlossen. Die Forderung des Bestellers aus der Weiterleitung
wird bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns abgetreten, und
zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Be-
und Verarbeitung geliefert wird oder ob sie allein oder zusammen
mit anderen Gegenständen geliefert wird. In letzteren Fällen
ist die Forderung in Höhe des Anteils des Wertes unserer Ware
an uns abgetreten. Der Besteller ist verpflichtet. uns im Falle
eines Weitervorkaufs Name und Anschrift des Bestellers jederzeit
auf Anforderung zu benennen. Die Forderungen aus vom Besteller zahlungshalber
oder an Zahlungs Statt hereingenommene Wechsel werden bereits jetzt
an uns abgetreten. Die Übergabe der Wechsel wird dadurch ersetzt,
dass der Besteller die hereingenommenen Wechsel für uns verwahrt,
Die an uns abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherheit unserer
sämtlichen, auch künftig entstehenden Forderungen.
VIII. Nebenabreden
1. Alle Zusagen und Verabredungen, auch telefonische und telegrafische oder fernschriftliche Vereinbarungen, die mit einer der vorstehenden Bedingungen in Widerspruch stehen oder über dieselben hinausgehen sowie Änderungen aller Art, insbesondere der Zahlungsbedingungen, bedürfen, wenn sie gelten sollen, einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung unsererseits. Dies gilt insbesondere für alle mündlichen Nebenabreden und Nebenkosten unserer Außendienstmitarbeiter. Dies gilt auch für Änderungen oder Ausschluss unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaige Einkaufsbedingungen sind für uns unbeachtlich, als sie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen. die im Zweifel Vorrang haben, Einseitige Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, insbesondere der Zahlungsbedingungen, durch den Besteller sind unzulässig und für uns unverbindlich, Für die kaufmännische Abwicklung unserer Lieferungen oder Leistungen speichern und verarbeiten wir personenbezogene Daten des Bestellers und nutzen diese im Rahmen der Zweckbestimmung des abgeschlossenen Geschäftes.
IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges
1. Erfüllungsort für alle gegenseitigen
Ansprüche ist Ellwangen.
2. Gerichtsstand ist der des Sitzes unseres Unternehmens, wenn entweder
wir Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend machen oder
der Besteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder
der Besteller nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik verlegt oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist. In allen anderen Fällen ist Gerichtsstand
der Wohnort des Bestellers. Bei Vollkaufleuten ist der Sitz unseres
Unternehmens Gerichtsstand.
3. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt
nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten
Vertrages. Für den Fall, dass eine der vorgenannten Bestimmungen
trotzdem unwirksam ist, tritt automatisch die dieser Bestimmung
wirtschaftlich am nächsten kommende in Kraft.
Postanschrift
Unser
GmbH
Postfach 1303
73479 Ellwangen
Tel
: 07961 56 22 84
Fax: 07961 56 22 86
Produktion
Unser
GmbH
Geißgasse 18
73485 Unterschneidheim
Tel
: 07966 80 00 06
Fax: 07966 80 29 74